Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV
Die GasNZV regelt die Bedingungen, zu denen die Betreiber von Gasversorgungsnetzen den Netzzugangsberechtigten Zugang zu ihren Leitungsnetzen gewähren.
Das Gasversorgungsnetz der Stadtwerke Brühl GmbH hat eine Länge von ca. 155 km.
Gasnetzzugangsverordnung – GasNZV