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Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema:
Herr Karl Heinz Plischke Abteilungsleiter Vertrieb

BRÜHLStrom (Haushalt)

Die Haushaltsstromangebote der Stadtwerke Brühl

Stand: 01.01.2011

Individuell, flexibel, sicher und preisgünstig. Das sind die Wünsche der Kunden an die Stromtarife ihrer Stadtwerke. Eine zuverlässige und preisgünstige Stromversorgung für jeden individuellen Bedarf bieten wir daher unseren Kunden in Brühl schon seit über 100 Jahren.

Je nach Strombedarf versorgen wir unsere Kunden mit 4 Haushaltstarifen. Alle Tarife der Stadtwerke Brühl basieren ab 01.04.2011 auf 100% Strom aus erneuerbaren Energiequellen.

Wichtige Preisinformation:
Bitte beachten Sie, dass unsere Preisangaben Endpreise sind, also sämtliche Abgaben und Steuern beinhalten!

BRÜHLStrom lokal

Unser genehmigter Tarif für den preisbewussten Stammkunden. Vor allem für Haushalte mit einem Jahresverbrauch bis zu ca. 1.520 kWh jährlich geeignet.

Verbrauchsgruppe (ca.) 0 bis 1.520 kWh jährlich
monatliche Grundgebühr 3,04 €
Preis je kWh 23,48 ct

BRÜHLStrom Familie

Wenn Sie eine Familie haben, liegt Ihr Verbrauch meistens zwischen ca. 1.521 und 5.219 kWh jährlich. Dann sind Sie hier richtig.

Verbrauchsgruppe (ca.) 1.521 bis 5.219 kWh jährlich
monatliche Grundgebühr 5,12 €
Preis je kWh 21,84 ct

BRÜHLStrom Haus

Sie bewohnen ein Haus oder eine größere Wohnung oder verbrauchen anderweitig mehr als ca. 5.220 kWh jährlich? Dann sollten Sie sich für diesen Tarif entscheiden.

Verbrauchsgruppe (ca.) ab 5.220 kWh jährlich
monatliche Grundgebühr 8,73 €
Preis je kWh 21,00 ct

BRÜHLStrom Bio

Unser Tarif für besonders umweltbewusste Kunden. Strom aus unserem biogasbetriebenen Blockheizkraftwerk. Für alle Verbrauchsgruppen geeignet.

Verbrauchsgruppe (ca.) alle
monatliche Grundgebühr 8,00 €
Preis je kWh 23,50 ct

Übersicht Stromkennzeichnung

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Die verbrauchsabhängigen Preise in ct/kWh enthalten:

  • Belastungen aus dem Gesetz für den Vorrang neuer Energien.
  • Belastungen aus dem Gesetz zum Schutz der Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung.
  • In den Arbeitspreisen ist die Stromsteuer entsprechend dem Stromsteuergesetz (StromStG) vom 19.03.1998 enthalten. Sie beträgt z.z. 2,05 ct/kWh (netto). Die Tarifpreise enthalten eine Konzessionsabgabe, die an die Stadt Brühl abgeführt wird. Die Konzessionsabgabe beträgt bei Lieferung im Rahmen der Schwachlastregelung 0,61 ct/kWh (netto), ansonsten 1,59 ct/kWh (netto).
  • Die Tarifpreise enthalten eine Konzessionsabgabe, die an die Stadt Brühl abgeführt wird. Die Konzessionsabgabe beträgt bei Lieferung im Rahmen der Schwachlastregelung 0,61 Ct/kWh, ansonsten 1,59 Ct/kWh.

Steuerermäßigung nach §9 StromStG

Für Kunden, die nach §9 StromStG einen ermäßigten Steuersatz zu entrichten haben, werden die Arbeitspreise der Allgemeinen Tarife entsprechend herabgesetzt. Die Steuerermäßigung ist - ggfs. auch rückwirkend - ab dem im Erlaubnisschein angegebenen Datum zu berücksichtigen. In den Arbeitspreisen ist die Stromsteuer entsprechend dem Stromsteuergesetz (StromStG) vom 19.3.1999 enthalten. Sie beträgt z.Z. 2,05 Ct/KwH *(*Die Werte sind z.T. gerundet). Bruttopreise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von z .Z. 19%.